Allgemeine Voraussetzungen

Damit Untersuchungshaft angeordnet werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. In jedem Fall vorausgesetzt wird dabei ein sogenannter "dringender Tatverdacht". Dies alleine reicht jedoch nicht. Neben dem dringenden Tatverdacht muss mindestens auch einer der folgenden speziellen Haftgründe erfüllt sein: FluchtgefahrKollusionsgefahr oder Wiederholungsgefahr

Ein Spezialfall ist die Ausführungsgefahr, die keinen dringenden Tatverdacht verlangt. 

Beachtet werden muss immer auch die Verhältnismässigkeit. Unzulässig (weil unverhältnismässig) ist die Anordnung von Untersuchungshaft z.B. bei blossen Bagatelldelikten (z.B. Parkbussen).